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ÜBER UNS


Wir sind seit vielen Jahren auf dem Immobilienmarkt in der Region Oberschwaben und darüber hinaus tätig und konnten bzw. mussten feststellen, dass es das Wichtigste für einen Kunden ist, eine Person oder Firma zu kennen oder zu finden die vertrauenswürdig, menschlich, diskret und fachlich hervorragend kompetent seine Tätigkeit und die Vorstellung des Kunden umsetzt bzw. den Kunden aufgrund der fachlichen Kompetenz zum umsetzbaren, vorher besprochenen Ziel führt.


Nur mit diesen Grundsätzen, die für alle Beteiligten selbstverständlich sein sollten ist es möglich eine perfekte und faire Abwicklung für alle zu gewährleisten.

Wir können ihnen aufgrund schulischer Ausbildungen, Fortbildungen und langjähriger Tätigkeit, alles rund um das Thema Immobilien und Testamentsvollstreckung anbieten.

Da wir hauptsächlich durch Empfehlungen unsere Aufträge erhalten, sind für uns zufriedene Kunden das Wichtigste.

Sie sind herzlich eingeladen, mit uns über Ihr Thema zu sprechen.

LEISTUNGEN


> Immobilien-Beratung
   von A-Z

> Immobilien-Besichtigung-Überprüfung
   Bei Kauf, Verkauf und bei Mängel, Thermografie

Immobilien-Bewertung
   von A-Z

> Immobilien-Mediation
   bei Verhandlungen mit Banken und anderen Gläubigern,
   Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Handwerkern und Mieter

> Immobilien-Vermittlung
   von der Anfangsberatung bis zum Notar und darüber hinaus

> Testamentsvollstreckung / Nachlassauseinandersetzung
   Von der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bis zur
   Nachlassverteilung und darüber hinaus

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NEWS

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Die meisten Menschen schätzen den Wert von Dingen, die ihnen gehören, deutlich zu hoch ein. Wer hingegen etwas kaufen möchte, misst dem Objekt der Begierde eher einen realistischen Wert bei. Wirtschaftspsychologen nennen das „Besitztumseffekt“.

Dieses Phänomen spielt beim Immobilienverkauf eine wichtige Rolle. Die Sachverständigen kennen es nur zu gut: „Privatleute setzen häufig einen viel zu hohen Preis für ihr Haus oder ihre Wohnung an.“ Viele wollen beim Verkauf hereinholen, was sie in den vergangenen Jahren für Erhalt und Verschönerung der Immobilie ausgegeben haben: das Geld für den Einbau einer Sauna, für die neue Deckenverkleidung im Wohnzimmer oder für die Umgestaltung des Vorgartens. Dass der Käufer womöglich einen ganz anderen Geschmack hat und auf diese Dinge gar keinen Wert legt, verkennen Eigentümer häufig.

Ein zu hoch angesetzter Startpreis kann verheerende Folgen haben. „Mit einer überzogenen Forderung machen Verkäufer ihr Objekt richtiggehend kaputt“, sagen Gutachter. „Immer wieder habe ich mit Immobilien zu tun, die ich schon seit Jahren aus Internetportalen kenne. Wenn Interessenten merken, dass ein Objekt keinen Abnehmer findet, wird es zum Ladenhüter.“

Wie negativ sich eine falsche Preispolitik auswirken kann, belegt eine Studie der Sparkasse Köln Bonn: Wird der Startpreis einer Immobilie anfangs um 20 Prozent zu hoch angesetzt, dauert es oft länger als ein Jahr, bis sie verkauft ist – und der Erlös liegt im Durchschnitt 15 Prozent unter dem eigentlich erzielbaren Preis. Werden zu Beginn dagegen nur fünf Prozent aufgeschlagen, ist oft schon nach zwei Monaten ein neuer Eigentümer gefunden. Und der zahlt in der Regel den realistischen Wert.

Immobilien als Ladenhüter


Einen fairen Preis zu finden ist also der erste Schritt zum erfolgreichen Verkauf der eigenen Immobilie. Es lohnt sich, über einige Wochen hinweg zu beobachten, zu welchen Preisen vergleichbare Immobilien angeboten werden, und so ein Gespür für den Markt zu erlangen. Für relativ wenig Geld bieten auch Immobilienportale Bewertungen an. Kiefer warnt allerdings davor, diesen Schnellgutachten zu viel Bedeutung beizumessen: „Automatische Systeme ersetzen keine echte Bewertung. Sie liegen oft um 30 bis 40 Prozent daneben.“


Handelt es sich um eine schwer vergleichbare Immobilie, die zum Beispiel starken Renovierungsbedarf hat, sollten Verkäufer in jedem Fall einen Gutachter zurate ziehen. Das ist auch zu empfehlen, wenn eine Erbengemeinschaft das Haus verkauft: Das Gutachten vermeidet Streit um den Verkaufspreis.

Viele Makler bieten ebenfalls Immobilienbewertungen an – schon allein um lukrative Vermittlungsaufträge zu erhalten. Professionelle Vertreter der Branche werden eine realistische Schätzung des Immobilienwerts abgeben. Dennoch sollte man mehrere Meinungen einholen, um das Ergebnis abzusichern. Weicht eine Kalkulation allzu stark nach oben ab, liegt der Verdacht nahe, dass jemand mithilfe unrealistischer Erwartungen Geschäfte machen will – oft zulasten des Verkäufers.


GUTACHTEN

Verkehrswertermittlung


Um Ihnen das Thema Verkehrswertermittlung etwas näher zu bringen haben wir nachfolgend ein paar Zeilen zusammengestellt. Um Immobilienvermögen zu sichern, ist es notwendig, Immobilienwerte zu erkennen, Aufgabenstellungen zu definieren, Lösungen zu erarbeiten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Mit unserem Fachwissen und unabhängigen Bewertungen nehmen wir uns Ihrer Überlegung und Ihrer Aufgabenstellung an und beraten Sie rund um Ihre Immobilie.
Wir analysieren Ihr Grundstücksvermögen, bewerten nach den neusten Marktdaten, Methoden und Marktentwicklungen und empfehlen Ihnen Schritte für die weitere Vorgehensweise.

Wir beraten Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung, helfen Ihnen die Rentabilität der Immobilie zu steigern, Entwicklungen nicht zu versäumen und die richtigen Investitionen zum richtigen Zeitpunkt zu tätigen.

 

Gründe für Verkehrswertgutachten


- bei Kauf- und Verkaufsüberlegungen einer Immobilie
- bei einer Kreditanfrage für eine Immobilie
- bei Scheidung
- bei Schenkung
- bei Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Vormundschaftsangelegenheiten
- sonstige Vermögensauseinandersetzungen
- Miet- und Pachtwertgutachten
- Nachweis von Immobilienverkehrswerten
   bei Erbschafts-
und Schenkungssteuer-
   angelegenheiten

- Nachweis der aktuellen Immobilienvermögen
  von Unternehmen
 bei Korrektur der Buchwerte
- sonstige Besteuerungsarten

Sie sind herzlich eingeladen, mit uns über Ihr Thema zu sprechen.


VERMARKTUNG

Immobilien-Überprüfung für den Käufer aber auch für den Verkäufer

1. Begehung der Immobilie

Um Sie vor unangenehmen Überraschungen nach dem Kauf/Verkauf einer Immobilie abzusichern, bieten wir Ihnen die Besichtigung Ihres Objektes an. Die Vor-Ort-Begehung beinhaltet eine stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung des feststellbaren baulichen Zustands der Immobilie.

2. Wertermittlung & Beratung

Nach eingehender Besichtigung ermitteln wir für Sie den Wert des Objektes. Anschließend werden Sie über eventuell festgestellte Mängel und den sich daraus ergebenden Sanierungsbedarf aufgeklärt.

3. Verhandlung

Nachdem Sie uns Ihren Preis genannt haben, nterstützen wir Sie sachlich bei den Verhandlung mit dem Makler oder dem Käufer/Verkäufer. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungswerte und den bei der Begehung ermittelten Fakten erzielen wir für unsere Kunden häufig deutliche Vorteile bei der Verhandlung. Hier rechnet sich unsere Tätigkeit für den Käufer bzw. dem Verkäufer.

4. Betreuung

...bis zum Notartermin und darüber hinaus:
Nach der Kaufentscheidung / Verkaufsentscheidung bereiten wir alles notwendige für den Notartermin vor.

Unsere Immobilien-Überprüfung

wurde speziell für die Bedürfnisse von mmobilienkäufern und Immobilienverkäufern außerhalb von rechtlichen Auseinandersetzungen konzipiert. Der Käufer oder der Verkäufer erhält eine präzise und fachmännische Einschätzung des aktuellen Immobilienwerts und des Immobilienzustands. Der Käufer/Verkäufer erhalten auf Grundlage einer umfassenden Vor-Ort-Besichtigung eine fundierte und realistische Wertaussage für die Immobilie sowie eine Einschätzung zu zeitnah erforderlichen Investitionen für Reparaturen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern erfolgt die Abrechnung der Vor-Orts-Besichtigung nicht nach einer Gebührentabelle, bei der sich der Preis nach dem Wert richtet. Vielmehr gewährleisten wir ein Höchstmaß an Preis-Leistungs-Transparenz, denn Käufer bzw. Verkäufer zahlen feste Preise für die vorab vereinbarte Leistung.  Zudem prüfen wir schnell, um den Kaufprozess/Verkaufsprozess nicht zu verzögern.

Wir werden in letzter Zeit immer wieder gefragt ob wir auch im Bereich landwirtschaftlicher Grundstücke und Photovoltaikanlagen tätig sind. Ich dachte immer das wäre bekannt. Das sieht man wieder, man kann nicht genug für die vorhandene Kompetenz werben. Aus diesem Grund nun der Hinweis auf der Homepage. Seit  vielen Jahren haben wir uns für die Bewertung und Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken und Photovoltaikanlagen spezialisiert und konnten schon sehr vielen Erbengemeinschaften usw. bei diesem sehr speziellen Aufgabengebiet hervorragend helfen. Vertrauen sie nicht einer simplen Aussage, vor allem nicht bei landwirtschaftlichen Grundstücken sondern lassen sie es durch uns prüfen. Es gibt selten ein Fachgebiet wo man so viele und vor allem kostenintensive Fehler machen kann.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie vorab völlig unverbindlich.



THERMOGRAPHIE

Was ist Thermografie

Thermografie macht sichtbar, was dem bloßen Auge verborgen bleibt. Mit Hilfe einer Wärmebild-Kamera, wird zum Beispiel die Temperaturverteilung an der Außenwand eines Gebäudes gemessen und grafisch dargestellt. Je wärmer die Oberflächen, desto heller erscheinen sie im Wärmebild, dem so genannten Thermogramm.
Auf diese Weise lassen sich einfach und schnell Wärmebrücken, unzureichende Isolierungen und Baumängel feststellen.

Gebäudethermografie

Gebäudethermografie ist ein gerichtlich anerkanntes Prüf- und Messverfahren, mit dem schell Schwachstellen in der Isolation von Gebäuden aufgespürt werden können.

Erst lokalisieren, dann reparieren

In Gebäuden verursachen bereits minimale Leckagen große Schäden. Durch eine moderne Ausrüstung sind wir in der Lage, die Leckage in den allermeisten Fällen genau zu orten.
Auf diese Weise werden Zusatzbelastungen für den Betroffenen durch kostenreibende Materialzerstörung reduziert.

Anwendungsbeispiele

Überwachung von Neubauten, Qualitätssicherung, Planung von Sanierungen, Darstellung von Wärme- und Energieverlusten (Grundlage für energetische Modernisierung), Aufspüren fehlerhafter Bauausführung, Untersuchung des Bauwerkes für die Planung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen.

Leistungen beim Thermografie-Check
Infrarot-Aufnahmen Ihres Hauses, Erläuterungen zu Ihren Infrarot-Aufnahmen, Tipps zur Behebung von Schwachstellen, wertvolle Hinweise für Sie als Hausbesitzer zur neuen Energieeinsparverordnung


MEDIATION

Was ist Mediation?

Der Begriff "Mediation"bedeutet nichts anderes als "Vermittlung". Näher betrachtet handelt es sich dabei um ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung unter Hinzuziehung einer neutralen Vermittlungsperson (des sog. Mediators).

Immobilien-Mediation

Ein großes Anwendungsfeld der Mediation findet sich im Bereich der Immobilienwirtschaft, sei es im Planungsverfahren, beim Bau, der Grundstücksverwaltung, bei Verkehrswertgutachten, bei Erbgemeinschaften. Denkbar ist es sogar, das Verfahren der Mediation bei der Abwicklung von notleidenden Darlehen einzusetzen bevor es zu einem Zwangsversteigerungsverfahren kommt.

Erben-Mediation

Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann viele Jahre in Anspruch nehmen und die Familienzusammengehörigkeit so stark stören, dass unter Umständen kein friedliches Familienleben mehr möglich ist. Häufig wird das Erbe für die Zeit der Auseinandersetzung eingefroren. Die gemeinsame Entscheidung zu einem Mediationsverfahren kann mit vergleichsweise geringem Aufwand den Klärungsprozess verkürzen, den Familienfrieden wieder herstellen bzw. erst gar nicht stören so, dass man sich jederzeit in die Augen schauen kann.

Anwendungsbereiche

Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten - Gespräche mit Banken bei notleidenden Darlehen - Abwicklung von Immobilientransaktionen - Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften - Trennung von Partnerschaften zur Klärung des gemeinsamen Immobilienvermögens - Bei Ansprüchen aus dinglichen Rechten (z.B. Wohnrecht/Nießbrauch, Wegerecht usw.) - Bei Konflikten von Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Hausverwaltung - Bei Mietangelegenheiten (z.B. ausstehende Mietzahlungen, Schimmelbildung usw.) usw.

Ziel einer Mediation

Das Ziel einer Mediation ist es einen Streit rechtswirksam zu beenden. Alle Parteien sollen mit dem Ergebnis so zufrieden sein damit ein menschliches und sachliches Zusammenarbeiten wieder möglich ist. Als neutraler Dritter stellt der Mediator eine faire Gesprächsatmosphäre her. Das heißt: Die Konfliktparteien verantworten ihre Entscheidungen, gestalten Lösungen und behalten - anders als vor Gericht - die Kontrolle über das Ergebnis. Bei einer Mediation kommen die Parteien freiwillig zusammen. Während Gerichtsverfahren öffentlich sind, laufen Mediationen vertraulich ab.


KONTAKT

Alexander Schwehr

Testamentsvollstrecker (EBS)
Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)

Dipl. Sachverständiger (DIA)
Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Irmengardisstraße 2, 88422  Bad Buchau

Telefon 0 75 82 / 92 64 28
Fax 0 75 82 / 92 65 78
Mobil 0171 / 6980 111

E-Mail

impressum@schwehr-immobilien.de